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Polizei
Die Policie České republiky (PČR) - Polizei der Tschechischen Republik - ist die tschechische staatliche Polizei, ihr Einsatzbereich ist das gesamte Staatsgebiet. Das Motto ist dabei: Schützen und Helfen.
Die Polizei untersteht dem tschechischen Innenministerium. Sobald ein Polizist sich in der Ausübung seines Berufes befindet, muss er eine Uniform tragen und sich unaufgefordert auszeichnen. Die Kommunalpolizei ist eine kommunale Einrichtung einer Gemeinde (Ortspolizei - obecní policie) oder einer Gemeinde mit Stadtstatus (Stadtpolizei - městská policie). Der Mitarbeiter der Kommunalpolizei wird neben policista offiziell auch strážník genannt. Zu den Aufgaben der Stadtpolizei gehören: Schutz und Sicherheit von Personen und Eigentum, Überwachung vom Einhalten der Regeln des zivilen Zusammenlebens, Aufsicht über die Sicherheit des Straßenverkehrs, Ordnungswidrigkeiten. Der Polizist trägt die Uniform der Stadtpolizei mit einem Abzeichen, einer Identifikationsnummer und mit dem Namen der Stadt. Die Uniformen unterscheiden sich in den jeweiligen Gemeinden; zum Beispiel die Uniformen der Prager Stadtpolizei. An einer der zuständigen Dienststellen der Fremdenpolizei (Cizinecká policie) soll ein EU-Bürger seinen Aufenthalt anmelden, wenn er sich länger als 30 Tage in Tschechien aufhalten möchte. Dies ist beispielsweise bei Studienaufenthalten, längeren Reisen, Immobilienkäufen, Firmengründungen und den Erwerb eines Führerscheines notwendig. Ausländer mit Visumspflicht müssen sich innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Einreise auf der örtlichen Meldestelle der Ausländerpolizei melden. Für Hotelgäste kümmert sich das Hotel um die Anmeldung. |